Stand: 2.2.2023
Das Entgelt für die vollstationäre Pflege, die je nach dem von Ihrer Pflegekasse anerkanntem Pflegegrad anfallen, umfassen alle Kosten für Ihre Unterbringung, Verpflegung, soziale Betreuung und qualifizierte Pflege.
Einen Teil davon übernimmt Ihre Pflegekasse.
Können Sie den verbleibenden Eigenanteil nicht selbst tragen, können Sie Unterstützung durch das Landesamt für soziale Dienste beantragen. Ob und in welcher Höhe die Kosten vom Landesamt übernommen werden, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.
Sehr gerne beantworten wir Ihnen in alle Ihre Fragen rund um die Pflegekosten. Bei der Beantragung des Pflegegrads sind wir Ihnen behilflich.
Wird ein Bewohner über eine Sonde ernährt, erstatten wir 5,50 € pro Tag.
Pflegegrad |
Pro Tag |
Pro Monat |
Anteil (Pflegekasse) |
Anteil (Privat) |
---|---|---|---|---|
1 |
93,45 € |
2.842,76 € |
125,00 € |
2.717,76 € |
2 |
113,31 € |
3.446,78 € |
770,00 € |
2.676,78 € |
3 |
129,48 € |
3.938,78 € |
1.262,00 € |
2.676,78 € |
4 |
146,34€ |
4.451,78 € |
1.775,00 € |
2.676,78 € |
5 |
153,90 € |
4.681,78 € |
2.005,00 € |
2.676,78 € |
Wird ein Bewohner über eine Sonde ernährt, erstatten wir 5,50 € pro Tag.
Pflegegrad |
Pro Tag |
Pro Monat |
Anteil (Pflegekasse) |
Anteil (Privat) |
---|---|---|---|---|
1 |
93,45 € |
2.616,60 € (28 Tage) |
Finanzierung über angesparten Entlastungsbeitrag möglich (125€/mtl.) |
2.616,60 € |
2 |
113,31 € |
2.719,44 € (24 Tage) |
1.740,00 € |
979,44 € |
3 |
129,46 € |
2.589,60 € (20 Tage) |
1.773,40 € |
816,20 € |
4 |
146,34 € |
2.341,44 € (16 Tage) |
1.688,48 € |
652,96 € |
5 |
153,90 € |
2.308,50 € (15 Tage) |
1.696,35 € |
612,15 € |
Tipp:
Wenn Sie wohnhaft in Schleswig-Holstein sind, werden bei der Kurzzeitpflege ab Pflegegrad II 90% der Investitionskosten übernommen.
Hinweis:
Was bedeuten die Tage unter dem Monatspreis?
Die Anzahl der Tage sind danach berechnet, wieviel die Pflegekasse höchstens an Kosten pro Monat übernimmt .
Beispiel:
Bei Pflegegrad 3 entstehen für Sie bei der Aufenthaltsdauer von 20 Tagen im Haus Robert-Koch-Straße KEINE Kosten für die Pflege. Diese übernimmt die Pflegekasse. Der ausgewiesene Eigenanteil sind die Kosten für 20 Tage Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Diese übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich nicht.
Gesetzlich steht Ihnen ein längerer Aufenthalt von bis zu 28 Tagen bei uns zu. Dann sind allerdings zusätzlich auch die Pflegekosten von 87,03 Euro pro Tag selbst zu zahlen. Diese übernimmt die Pflegekasse dann nicht mehr.
Die detaillierte Auflistung aller Kosten (Pflege, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) finden Sie in der Preisliste als pdf-Datei, die Sie weiter oben.
Weitere Informationen zur Kurzzeit- oder Verhinderungspflege finden Sie hier.
Wichern-Gemeinschaft Reinbek e.V.
Kückallee 5
21465 Reinbek