Wichern-Gemeinschaft Reinbek e.V. Wichern-Gemeinschaft Reinbek e.V.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr zukünftiges Leben im HAUS CASINOPARK zu verbringen, sind nachfolgende grundsätzliche Informationen wichtig für Sie.

Individuelle Fragen, die Sie beschäftigen, besprechen wir ausführlich mit Ihnen und Ihren Angehörigen. Wenn Sie es wünschen, sind wir bei der Erledigung der notwendigen Formalitäten behilflich. Ihre Sorgen, Nöte und Wünsche sind uns nicht gleichgültig. In engem Kontakt zu Ihren Angehörigen möchten wir Sie unterstützen.

Finanzierung
Die WICHERN-GEMEINSCHAFT Reinbek e.V. hat Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern abgeschlossen.

Pflegekosten werden zum Teil von der Pflegeversicherung getragen. Voraussetzung dafür ist die Feststellung Ihrer Pflegebedürftigkeit durch die Pflegekasse. Dazu werden Sie vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) begutachtet und für eine Pflegestufe vorgeschlagen. Entsprechend dieser Einstufung steht Ihnen ein Pflegegeld aus der Pflegeversicherung zu.

Sollten Ihre finanziellen Mittel (Einkommen und Ersparnisse) nicht ausreichen, um die restlichen Heimkosten zahlen zu können, stellt das HAUS CASINOPARK einen Antrag auf Pflegewohngeld für Sie. Darauf haben Sie dann bis zu einer begrenzten Höhe Anspruch.

Für den Fall, dass immer noch eine Finanzierungslücke besteht, tritt der Sozialhilfeträger ein.

Vorsorge
Immer mehr ältere Menschen sind nicht mehr in der Lage, Ihre Geschäfte und Belange komplett selbständig zu erledigen. Sie sind auf die Hilfe nahestehender Personen ihres Vertrauens angewiesen, die sie beraten oder auch einen Teil der zu treffenden Entscheidungen abnehmen.

Es ist daher sinnvoll, möglichst frühzeitig zu bestimmen, wer diese Art Hilfe leisten soll und kann. Das geeignete Mittel dafür ist die Erteilung einer entsprechenden (Vorsorge)Vollmacht.

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